Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Ein Vertrag kommt mit uns nur auf der Grundlage dieser Bedingungen von BONDI KIDSWEAR GmbH zustande. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Erweist sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, bleiben die übrigen gleichwohl wirksam.
2. Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Vorschriften der einheitlichen internationalen FU- und UN-Kaufgesetze über bewegliche Sachen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort Für unsere Lieferung und Für die Zahlungspflicht des Käufers ist Balingen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist Balingen.
§ 2 Vertragsinhalt
1. Schriftliche oder fernmündliche Auftrage sind auch ohne gesonderte Auftragsbestätigung gültig und gelten als der Lieferung und Rechnung vorausgegangene Auftragsbestätigung, wenn unsererseits 4 Wochen nach Auftragseingang keine Bestätigung oder sonstige Korrektur erfolgt.
2. Wir behalten uns jederzeit technische und stilistische Änderungen an der angebotenen oder zu liefernden Ware vor. Jedoch sind wir nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
3. Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingte Abweichungen von der Bestellmenge nicht immer zu vermeiden. Geringfügige, im Verhältnis zur Liefermenge nicht ins Gewicht fallende Mehr- oder Minderlieferungen entbinden den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung und werden in der Rechnung berücksichtigt.
§ 3 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen gegen Rechnung berechtigt.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware das Auslieferungslager verlässt. Nicht rechtzeitige Abnahme infolge Verschuldens des Käufers berechtigt uns – nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen – wahlweise unsere Forderung fällig zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
§ 4 Lieferverzögerungen
1. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, unverschuldeter Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials, sowie höherer Gewalt. Treten sie ein, sind beide Parteien nach Vereinbarung einer angemessenen Nachlieferungsfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzanspruche sind in den vorgenannten Fallen ausgeschlossen.2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewahren. Schadensersatzanspruche stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, bei leichter Fahrlässigkeit, wenn der Schaden entweder den Wert der von uns gelieferten Ware nicht übersteigt oder der Käufer uns bei seiner Bestellung auf die Möglichkeit eines darüberhinausgehenden Schadens hingewiesen hat.
§ 5 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Beanstandungen sind uns spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer schriftlich anzuzeigen.
2. Bei handelsüblichen, oder geringen, technisch bedingten Abweichungen in Menge, Qualität, Design, Farbe, Ausrüstung unserer Produkte sind Beanstandungen ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Mangelrügen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlagt die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem stehen dem Käufer in allen Fällen berechtigter Mangelrügen die gesetzlichen Ansprüche aus Mangelschaden zu.
4. Schadensersatzanspruche wegen Mangelfolgeschaden, culpa in contrahendo oder positiver Vertragsverletzung stehen dem Käufer nur zu, soweit wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Schadensersatzanspruche im Zusammenhang mit der EAN-Codierung bzw. UPC-Codierung sind gänzlich ausgeschlossen.
§ 6 Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tagen mit 4% Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2,25% Skonto, innerhalb 60 Tagen rein netto. Der Skontoabzug ist aus dem Rechnungsendbetrag (brutto) abzüglich evtl. Warengutschriften (brutto) zu errechnen. Sonstige Abzüge sind unzulässig.
2. Akzeptzahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
3. Schecks und Wechsel gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Zahlungen durch Akzept oder Kundenwechsel – Laufzeit nicht über drei Monate – können gegen Erstattung der Diskont- und Einziehungsspesen nur innerhalb 60 Tagen nach Rechnungsdatum angenommen werden.
4. Ab Mahnung berechnen wir Verzugszinsen in Hohe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung weiteren und der Nachweis eines geringeren als des geltend gemachten Verzugsschadens bleiben beiderseits vorbehalten.
5. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Dies gilt nicht im Falle unserer Insolvenz.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum gem. § 455 BGB, bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer erfüllt sind. Dies bezieht sich insbesondere auf einen etwa bestehenden Kontokorrentsaldo(verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten (Vorbehaltsware). Verpfändung und Sicherungsübereignung ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
2. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung ab. Bei ihm eingehende Wechsel, die er für uns verwahrt, werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Der Erlös aus dem Verkauf unserer Waren, soweit er unsere berechneten Preise deckt, wiederum unser Eigentum, ist gesondert aufzubewahren und an uns abzuführen.
3. Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. Uns steht der vom Käufer eingezogene Erlös bis zur Höhe unserer Forderungen zu.
4. Im Falle einer Zwangsvollstreckung seitens Dritte in die von uns gelieferten Waren verpflichtet sich der Käufer zu widersprechen und uns sofort in Kenntnis zu setzen. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die § 246,263 StGB und werden entsprechend geahndet.
5. Der Käufer hat uns im Falle der Zahlungseinstellung und der Pfändung unverzüglich Anzeige zu erstatten. Zur Wahrung unserer Rechte hat er uns alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Er gestattet uns oder einem von uns Beauftragten schon jetzt den Zutritt zu seinen Räumen.
§ 8 Auftragsstornierung, Rücktrittsrecht
1. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Wird ein Teil des Auftrages storniert, wird die Stornogebühr auf diesen Teil des Auftrages verrechnet. Innerhalb 14 Tage nach Auftragseingang werden auf Auftragsstornierungen keine Stornogebühren erhoben.
2. Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen wird eine Stornogebühr von 15% verrechnet.
3. Bei Stornierungen nach 30 Tagen wird eine Stornogebühr von 30% verrechnet.
4. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Auftraggeber ein Ersatzauftraggeber ernannt wird.
§ 9 Sonstige Bedingungen
1. Blockauftrage mit einer Abnahmefrist von höchstens sechs Monaten können vereinbart werden.
2. Wir berechnen bei allen Versendungen die jeweils anfallenden Versand- und Portokosten. Bei einem Auftragswert unter EUR 50,– stellen wir zusätzlich eine Kleinauftragspauschale von EUR 5,– in Rechnung.
3. Wir berechnen Verpackung nur, soweit der Versand in Kisten erfolgt oder eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird. Bei frachtfreier Zurücksendung der Kisten in brauchbarem Zustand innerhalb von 2 Monaten wird der für sie in Rechnung gestellte Wert dem Käufer wieder gutgeschrieben.
§ 10 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Stillschweigen gilt als Einverständnis und Anerkennung unserer Bedingungen.
BONDI KIDSWEAR GmbH
Im Rohrbach 26
72336 Balingen/Germany